DMFV versendet Kenntnisnachweis jetzt auch im handlichen Scheckkartenformat

Der DMFV hat uns zum Jahresbeginn mit einer erfreulichen Nachricht überrascht: Der seit Oktober 2017 obligatorische Kenntnisnachweis musste bisher in Papierform mitgeführt werden, damit er auf Verlangen der Luftfahrtbehörde oder der Polizei vorgezeigt werden kann.

Zukünftig wird es den Kenntnisnachweis auch im praktischen Scheckkartenformat geben. Verknitterte Papiere im Senderkoffer gehören damit der Vergangenheit an. Und das Beste ist: Die Karte wird unaufgefordert auch an alle Mitglieder versendet, die den Kenntnisnachweis in der Vergangenheit schon erworben hatten.

Noch besser wäre natürlich, wenn der Kenntnisnachweis gleich in der DMFV Mitgliedskarte mit enthalten wäre, da diese zwecks Versicherungsnachweis ja ohnehin mitgeführt werden muss. Aber gut, sehen wir das als eine weitere Optimierungsmöglichkeit für’s nächste Jahr. Auf jeden Fall ist das schon mal besser als die Papierlösung.

Alles weitere direkt in der  Veröffentlichung des DMFV.

 

 

Kenntnisnachweispflicht gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO)

Die am 7. April 2017 in Kraft getretene neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) fordert von den Modellfliegern ab 1. Oktober 2017 unter bestimmten Umständen einen sogenannten Kenntnisnachweis. Dieser bescheinigt dem Inhaber, Kenntnis über die Grundlagen der Anwendung und die Navigation von Flugmodellen, die einschlägigen rechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung zu haben.

Der Kenntnisnachweis ist gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO vorgeschrieben wenn

  • außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis oder auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis aber ohne Flugleiter  geflogen wird
  • und das Flugmodell ein Abfluggewicht von mehr als 2 kg hat
  • oder wenn über 100 Meter Höhe geflogen wird (auch bei Modellen mit weniger als 2 kg Abfluggewicht)

Gemäß der Aufstiegserlaubnis des MBC Hanau-Ronneburg benötigen alle aktiven Mitglieder den Kenntnisnachweis, um der Form gerecht zu werden und auch mit nur zwei aktiven Fliegern (ohne Flugleiter) und/oder als Flugleiter ihr Hobby auszuüben. Der Vorstand des MBC Hanau-Ronneburg fordert daher alle aktiven Mitglieder dazu auf, den Kenntnisnachweis bis 1. Oktober 2017 zu erbringen, da sonst ab diesem Datum nicht mehr am Flugbetrieb teilgenommen werden kann. Eine Kopie des Kenntnisnachweises ist beim Schriftführer per E-Mail einzureichen. 

Zum Erwerb des Kenntnisnachweises muss an einer Online-Schulung teilgenommen werden. Dabei werden die wichtigsten Rechtsfragen für Modellflieger in kurzen Videos und einem beschreibenden Text erläutert. Die Themen entsprechen in etwa dem Inhalt einer Flugleitereinweisung. Zu jedem Abschnitt muss dann eine Kontrollfrage beantwortet werden. Aber keine Angst, „durchfallen“ gibt es nicht. Bei Bedarf wird die falsch beantwortete Frage so oft wiederholt, wie dies nötig sein sollte. Es wird also jeder seinen Kenntnisnachweis erwerben können. Nach Angaben des DMFV dauert die Online-Schulung ca. 60 Minuten. Wie das im Detail geht, erklärt der DMFV auch in einem Video.

Erworben werden kann der Kenntnisnachweis unter folgendem Link: 

https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

Die Kosten für den Erwerb des Kenntnisnachweises belaufen sich auf 26,75 € (25 € + Mehrwertsteuer) und der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Die Kosten für den Kenntnisnachweis werden weder vom MBC Hanau-Ronneburg, noch vom DMFV erhoben, sondern sind eine Gebühr, die von der Luftfahrtverwaltung für die Ausstellung des Kenntnisnachweises veranschlagt wurde.